Eine Prämie für gute Immobilien-Tipps

Sie wissen von einer Immobilie, die verkauft werden soll? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie uns dies mitteilen. Natürlich zeigen wir uns erkenntlich ...

In Ihrem Verwandten-, Bekannten- oder Freundeskreis gibt es eine Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll? Geben Sie uns Ihren Tipp. Falls bei einer von Ihnen an uns vermittelten Immobilie ein Verkauf oder eine Vermietung zustande kommt, zahlen wir Ihnen gerne eine angemessene Prämie aus.

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Informationen zur Immobilie

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Tippgeberprämie

Melden Sie sich bei uns und benennen Sie uns eine Immobilie, die wir vermitteln können. Nach entsprechender Prüfung sind Sie offiziell „Tippgeber“ von Seeber Immobilien, was bedeutet, dass bei erfolgreichem Abschluss eine entsprechende Prämie auf Sie wartet.

 

Wie kommen sie in den Genuss der Tippgeber-Provision
Dazu muss die Immobilie einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Wir kennen die Immobilie noch nicht bzw. haben sie nicht bereits im Angebot
  • Das Objekt wurde noch nicht öffentlich (Verkaufsschild, Zeitung, Internet, Konkurrenz) zum Verkauf angeboten.
  • Die Immobilie liegt im Einzugsbereich von Seeber Immobilien

 

Verwandtschaft mit dem Anbieter?
Sie sind mit dem Anbieter, den Sie uns vermitteln möchten, verwandt? Kein Problem! Eine Verwandtschaft mit dem Verkäufer schließt Sie nicht von der Provision aus. Nicht berücksichtigen für die Provision können wir Sie allerdings, falls Sie selbst der Anbieter oder deren/dessen Lebenspartner/in sind.

 

Die Schritte nach dem Tipp
Als Erstes wird durch uns überprüft, ob die Immobilie wirklich noch nirgends öffentlich zum Verkauf angeboten worden ist. Anschließend nehmen wir Kontakt mit dem Eigentümer der Immobilie auf und schließen gegebenenfalls einen Maklervertrag mit diesem ab. Falls das Objekt schlussendlich durch uns verkauft wird, ist Ihr großer Tag: unsere saftige Tippgeber-Provision wartet auf Sie.

 

Wie sehen Sie, dass ein Objekt zum Verkauf steht?
Dafür, dass eine Immobilie verkauft werden soll, gibt es zahlreiche untrügliche Anzeichen, die Sie beachten können. Sollte sich einer oder mehrere der hier aufgelisteten Umstände für eine Wohnung oder ein Haus in Ihrer Umgebung bewahrheiten, fragen Sie mal beim Besitzer oder Vermieter nach. Anschließend kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und nehmen die weiteren Schritte in Angriff.

  • Eine Wohnung steht erkennbar leer, hinter den Fenstern sieht man nur mehr weiße Wände
  • Der Briefkasten quillt über
  • Der Schnee wird nicht geräumt, der Rasen nicht gemäht
  • Ihr Vermieter informiert Sie darüber, dass eine Wohnung verkauft werden soll.
  • Sie bemerken, wie in der Nachbarschaft irgendwo mit Vermessungsarbeiten für ein Haus oder eine Wohnung begonnen wird.
  • Es wohnt über einen längeren Zeitraum niemand im Haus oder in der Wohnung.
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